AGB
– Service medical ECONET GmbH (DE)
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der medical ECONET GmbH („Auftragnehmer“) im Bereich Reparaturen, Montagen, Revisionen, Inspektionen und sonstigen Serviceleistungen an Medizinprodukten. Die Arbeiten erfolgen gemäß MDR (EU 2017/745), MPDG, MPBetreibV sowie den einschlägigen DIN-/EN-Normen und internen Qualitätsrichtlinien nach ISO 13485.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Gewährleistungsansprüche aus bestehenden Wartungs- oder Serviceverträgen bleiben unberührt und sind nicht Bestandteil dieser AGB. Für die Lieferung neuer Ersatzteile gelten ergänzend die allgemeinen Lieferbedingungen des Auftragnehmers.
2. Kostenvoranschlag
Ein Reparaturauftrag gilt erst mit schriftlicher Bestätigung des Kostenvoranschlags als erteilt. Wird kein Auftrag erteilt, wird das Gerät unrepariert gegen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 60 EUR zurückgesendet. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags können bereits notwendige Prüf- oder Demontagearbeiten kostenpflichtig sein.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig (60 EUR), entfallen jedoch bei anschließend unmittelbar beauftragter Reparatur. Die Instandsetzung beginnt erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber.
3. Ausführung der Instandsetzung
Transportkosten und Transportgefahr trägt der Auftraggeber. Die Einsendung darf ausschließlich in gereinigtem und dekontaminiertem Zustand erfolgen, eine entsprechende Reinigung und Dekontaminierung durch uns erfolgt kostenpflichtig.
Es gelten folgende Gewährleistungsfristen: Geräte 24 Monate, AED-Elektrodenpads 60 Monate, Ersatzteile und Zubehör 6 Monate.
Rücksendungen und Reklamationen sind vorab mittels RMA-Anmeldung anzukündigen. Notwendige Zusatzarbeiten, die zur Funktionswiederherstellung erforderlich sind, werden vor Durchführung angezeigt.
Bei geltend gemachtem Gewährleistungsanspruch erfolgt zunächst eine kostenfreie Prüfung. Ergibt die Prüfung, dass kein Mangel vorliegt, erhält der Auftraggeber ein kostenpflichtiges Angebot.
Bei Einsätzen vor Ort stellt der Auftraggeber geeignete Arbeitsbedingungen bereit. Für Handelsgeschäfte gilt § 377 HGB.
Instandsetzungen erfolgen gemäß den medizinprodukterelevanten Normen, insbesondere DIN EN 62353 und DIN EN 60601. Prüfprotokolle, STK-/MTK-Nachweise oder Kalibrierzertifikate werden gemäß Vereinbarung erstellt.
4. Leihgeräte, Retouren und Rücknahmen
Leihgeräte bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden gegen Gebühr oder gemäß individueller Vereinbarung bereitgestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur sorgfältigen und bestimmungsgemäßen Nutzung.
Schäden, Verlust oder unsachgemäßer Gebrauch werden dem Auftraggeber berechnet. Retouren sind ausschließlich nach vorheriger Zustimmung und RMA-Nummer möglich.
Rücknahmen sind innerhalb von 14 Tagen und nur im unbenutzten Originalzustand möglich; Sonderanfertigungen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
5. Aufbewahrung und Versand übernommener Gegenstände
Der Auftragnehmer haftet für überlassene Geräte mit der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Rücksendungen erfolgen auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.
Nach Mitteilung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Eine Lagerung erfolgt maximal drei Wochen und auf Kosten sowie Risiko des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist für eine transportsichere Verpackung verantwortlich; Schäden aus unzureichender Verpackung liegen in seiner Verantwortung.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Ausführungsort und zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, Materialverbrauch und den gültigen Verrechnungssätzen.
Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags bis zu 20 % gilt als genehmigt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Reparaturen vor Ort erfolgen ausschließlich auf Basis eines bestätigten Angebots. Express-, Notfall- oder Eilzuschläge können zusätzlich berechnet werden.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung. Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf das Dreifache des Nettobetrags der betroffenen Leistung begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
Mängel sind innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen; die Verjährungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme der Reparatur.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und erhalten eine Garantie von sechs Monaten. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Reparierte Geräte dürfen erst nach erfolgreich dokumentierter Endprüfung klinisch eingesetzt werden.
8. Pfandrecht, nicht abgeholte Geräte, Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer hat ein gesetzliches Pfandrecht an übergebenen Geräten. Werden Geräte trotz Aufforderung nicht abgeholt, ist der Auftragnehmer nach Ablauf einer Frist von mindestens vier Wochen zur Verwertung oder Entsorgung berechtigt.
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Ersatzteile übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.
9. Datenschutz, IT- und Gerätesicherheit
Der Auftraggeber ist verpflichtet, personenbezogene und patientenbezogene Daten vor Einsendung des Geräts zu löschen oder zu anonymisieren. Die Haftung des Auftragnehmers für Datenverlust besteht nur bei grober Fahrlässigkeit.
Firmware- oder Softwareupdates erfolgen ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und können Funktionsweise und Sicherheit des Geräts verändern.
10. Entsorgung
Nicht reparierbare Geräte werden gemäß ElektroG/WEEE auf Kosten des Auftraggebers entsorgt. Altteile können fachgerecht entsorgt oder an den Auftraggeber zurückgegeben werden.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Die Gerichtsstandklausel gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.