AGB

AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeine Bestimmungen


Wir, die Medical Econet GmbH liefern und verkauft Waren ausschließlich an gewerblichen Kunden. Mit Abgabe einer Bestellung (telefonisch, per FAX, per E-Mail oder in unserem Online-Shop) erklärt der Kunde, dass er als Gewerbetreibender bzw. Freiberuflich handelt und nicht als Privatperson.

Unsere nachstehenden Verkaufs-und Lieferbedingungen gelten als Grundlage für alle auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und Leistungen sowie Angeboten und gehen allen widersprechenden Einkaufsbedingungen des Käufers vor. Ergänzend geltend die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss zuvor schriftlich anerkennen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Käufer mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung oder Leistung anerkannt und gelten in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Etwaigen abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Auftrags nicht als angenommen.

Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande; wird keine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt, so kommt der Vertrag in jedem Fall durch Lieferung mit dem Inhalt unserer Rechnung zu­stande. Preis und Leistungsangaben oder Zusiche­rungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Die in unseren Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthal­tenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Gleiches gilt für obige Angaben in sonstigen Werbemitteln, dem Internetauftritt oder Ähnlichem. Wir behalten uns das geistige Eigentum (Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Design und Geschmacksmuster) und das Urheberrecht an den Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen ausdrücklich vor. Diese Daten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

2. Preise


Alle von uns angegebenen Preise sind EURO (€)­Preise und verstehen sich, falls nichts anderes ver­einbart wird, als Festpreise netto ab Lager Ober­hausen ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Satz in Übereinstim­mung mit den geltenden steuerlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eintretende Mehrbelastungen (zum Beispiel neue oder erhöhte Zölle, Steuern, sonstige Abgaben, Frachterhöhung etc.) an den Käufer weiter zu berechnen.

Die Zahlung hat spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn, es wird dem Käufer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich nachgelassen, innerhalb einer anderen Zahlungsfrist nach dem Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer automatisch ohne weitere Anmahnung in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist der Zahlungseingang auf einem unserer Konten bzw. in bar uns gegenüber. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Erfolgt die Zahlung nicht in bar, so hat die Zahlung per Banküberweisung unter Nennung der Kunden- und Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Überweisungsspesen, Wechselsteuern und Diskontspesen gehen zulasten des Käufers. Kommt der Käufer in Verzug, werden danach folgende Mahnungen mit jeweils EURO 5,00 zulasten des Kunden berechnet. Hinzu kommen die gesetzlichen Verzugszinsen.

Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu­lässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und / oder sonstigen Leistungsverweigerungsrechten ist ebenfalls nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder nach unserer Wahl die sofortige Vorauszahlung aller auch noch nicht fälligen Forderungen einschließlich gestundeter und solcher aus Wechseln oder entsprechender Sicherheiten zu beanspruchen. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und dem Käufer uns entstandene und noch entstehende Kosten sowie entgangenen Gewinn zu berechnen.


3. Angebote


Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend.


4. Lieferung


Von uns telefonisch benannte oder auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, im Online-Shop oder auf anderen Medien benannte Lieferfristen sind unverbindlich. Jedenfalls beginnen die Lieferfristen nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Klarstellungen technischer Einzelheiten oder vor dem Ein­gang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist durch uns setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer voraus. Eine feste verbindliche Lieferfrist im Sinne von § 376 HGB setzt eine gesonderte schriftliche Bestätigung durch uns voraus. Treten auf unserer Seite oder bei unseren Vorlieferanten Hindernisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten auf, zum Beispiel höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerungen oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund derartiger Ereignisse dauernd unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Teillieferungen sind zulässig.

Für die Einhaltung der Lieferfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Überschreitungen von Lieferterminen oder Lieferfristen berechtigen den Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die dem Käufer zuzurechnen sind, so treten Annahmeverzug und Übergang der Leistungsgefahr ein, soweit wir dem Käufer die Bereitstellung mitgeteilt haben.


5. Eigentumsvorbehalt


Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen oder durch uns zu veranlassen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen seines Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grund­stück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit oder negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers hindeuten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltslieferungen an uns zu nehmen; der Käufer erteilt hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Herausgabe. Das Gleiche gilt, wenn Zwangsvollstreckung, Wechsel oder Scheckproteste gegen den Käufer vorkommen. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und instand zu halten. Der Käufer ist verpflichtet, die uns durch Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte erforderlichen Abwehrmaßnahmen entstehenden Kosten zu tragen.


6. Gewährleistung


Für die Gewährleistung und Haftung gelten folgende Regelungen: Offensichtliche Mängel oder Lieferabweichungen müssen unverzüglich spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die erhaltene Ware als mängelfrei genehmigt. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl nachbessern oder fehlerhafte Teile oder Teilgruppen oder das Gesamtprodukt austauschen. In keinem Fall haften wir für die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Nach unserer Wahl können wir Mängelbeseitigung auch beim Käufer ausführen.

 

Unsere Haftung beschränkt sich für Fremderzeugnisse auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, vorausgesetzt, wir machen dem Käufer bei Abtretung aller uns bekannten Angaben über den Lieferanten zugänglich, die dem Käufer die Geltendmachung des Anspruches ermöglichen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung können wir nach unserer Wahl zwischen Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung wählen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. Ergänzend geltend die gesetzlichen Bestimmungen.


7. Haftung



Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnittes eingeschränkt. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und/oder Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich Beeinträchtigen sowie Beratungs-, Schutz-und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und ­beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Einschränkungen dieses Abschnittes gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeit ist Oberhausen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschlands in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Wir sind auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben. Gesetzliche Vorschriften für die Einhaltung der sich aus der Medizinprodukteverordnung und mitgeltenden gesetzlichen Vorschriften über den Betrieb und die Verwendung von Medizinprodukten ergebenden Anforderungen ist der Käufer verantwortlich. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass die vorgeschriebene Gerätebeschriftung nicht verändert wird.


8. Schlussbestimmungen


Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn diese Bedingungen eine Lücke enthalten sollten.

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